Donnerstag, 23. Februar 2012
Unser Service für Sie: Durchführung von Vermessungen

Grundstücksvermessungen sind erforderlich zur Teilung von Grundstücken mit dem Ziel, neue (Bau-) Grundstücke zu bilden und die Grundstücksgrenzen mit Grenzzeichen abzumarken. Grundstücksvermessungen werden ausschließlich durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder durch das Kataster- und Vermessungsamt ausgeführt. Alle Grundstücksvermessungen werden bei dem Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Die zur Berichtigung des Grundbuches erforderlichen Fortführungsmitteilungen werden von dem Kataster- und Vermessungsamt erstellt und der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer übersandt.


Gern übernehmen wir für Sie die Beauftragung eines unserer Partnerbüros. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und haben Zeit für die wesentlichen Dinge Ihrer Hausplanung. Das einzige, was wir von Ihnen benötigen, ist ein schriftlicher Antrag mit Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.


Durchführung von Vermessungen


 

Ihre Vorteile:

Ihre Vorteile

Vermessung wird von zertifizierten Ingenieuren vorgenommen

Ihre Vorteile

Keine Verzögerungen bei Bauantragstellung durch fehlende Unterlagen

Ihre Vorteile

Wir übernehmen sämtliche Absprachen und den Schriftverkehr


Tipp: Rechtzeitig vor Baubeginn die Vermessung einleiten. Dazu gleich das Antragsformular herunterladen
und ausgefüllt an die Geschäftsstelle in Ihrer Nähe schicken. Sie können Ihren Immobilienverkäufer
natürlich auch persönlich besuchen. Er hilft Ihnen gern beim Ausfüllen des Antrages.


zu den GeschäftsstellenHier Formular herunterladen